Nenngeldförderung (2019) für Kinder und Jugendliche

Liebe Tenniseltern und liebe Tenniskids,

 

im heurigen Jahr (beginnend mit 12.12.2018) wird ein Betrag von 2000 € für die Nenngeldförderung für euch Kinder und Jugendliche bereitgestellt. Jede Spielerin und jeder Spieler kann heuer mit maximal 200 € unterstützt werden. Je nach Anzahl der geförderten Spielerinnen und Spieler kann sich der Förderbetrag jedoch auch verringern.

 

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Mitglied der SPG Tennis Gunskirchen (durch Einzahlung des Mitgliedsbeitrages)
  • Meisterschaftseinsatz in einer Jugendmannschaft der SPG Tennis Gunskirchen und evtl. auch im Hobby Cup oder der Allgemeinen Klasse

Wie kommt ihr zu eurer Förderung?

  • Bitte sammelt eure Nenngeldbestätigungen und den Turnierverlauf (Ausdruck von ÖTV)
  • Abgabe bis Ende Jänner 2020
  • Prüfung der Unterlagen
  • Auszahlung erfolgt im Anschluss

Mit sportlichen Grüßen

 

Martin Müller (Obmann SPG Tennis Gunskirchen)